Pforzheimer Str. 33/1, 75015 Bretten 07252/56 26 115 w.grau@sigra-immobilien.de

Einzigartiges Anwesen; Arbeiten und Lebe ...

ImmoNr Obj.-0000080
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Zweifamilienhaus
PLZ 75015
Ort Bretten
Land Deutschland
Wohnfläche 253 m²
Nutzfläche 263 m²
Grundstücksgröße 2.711 m²
Anzahl Zimmer 6
Anzahl Schlafzimmer 1
Anzahl Badezimmer 2
Anzahl sep. WC 1
Befeuerung Gas
Heizungsart Gasheizung
Etagenzahl 2
Kabel Sat TV Ja
Stellplätze 2 Freiplätze
2 Garagen
Balkon Ja
Terrasse Ja
Kaufpreis 854.000 €
Außen-Provision 2,38 % inkl. MwSt.
Währung

Objektbeschreibung

Dieses besondere Anwesen mit einem tollen Zweifamilienhaus lädt zum Arbeiten und zum Wohnen ein.
Für eine Familie mit Kindern und Tieren wäre der weitläufige Garten ein Paradies.

Hier können Sie sich frei entfalten. Angefangen vom großen Pool bis zur großen Spielwiese ist alles möglich.

Das Anwesen befindet sich in einem Mischgebiet, aus diesem Grunde ist es wichtig, dass auf jeden Fall mindestens ein Gewerbe ausgeübt wird. Insoweit wären nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.

Das große Grundstück verfügt über ein Gewächshaus und ein massives Bauwerk (ehemaliges Vogelhaus mit Strom-und Wasseranschluss) für viele Möglichkeiten.

 
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 27.02.2035
Endenergieverbrauch: 68.90 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1983
Wesentlicher Energieträger: Erdgas leicht
Klasse: B

Energieausweis

Energieausweis Verbrauchsausweis
Energieausweis gültig bis 27.02.2035
Endenergieverbrauch 68,9 kWh/(m²a)
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger

Ausstattung

Die Einbauküchen sind im Angebot enthalten.

Das Bad gleicht einem privaten "Wellnessbereich" und wurde vor kurzem neu gestaltet und renoviert.

Diese Immobilie lädt regelrecht zum
Arbeiten und wohnen ein.

Die Einliegerwohnung mit ca. 60 qm verfügt über eine neuwertige Küche.
Die Terrasse rundet auch das dortige Wohnen oder Arbeiten ab.

Auf dem weitläufigen Wiesengrundstück befindet sich das Gewächshaus in welchem Sie Ihr eigenes Obst und Gemüse anbauen können.

Der Rasen-Roboter verbleibt ebenfalls auf dem Grundstück.

Die Dopppelgarage und das Hoftor werden per Funk geöffnet.

Lage

Bretten-Rinklingen.

In der durch das berühmte Peter-und Paul Fest bekannten Melanchthon-Stadt Bretten leben mit den Teilorten eingeschlossen knapp 30.000 Einwohner.
Die Melanchthonstadt Bretten würdigt Wissenschaftler aus der ganzen Welt, die sich mit der Erforschung des geistigen und kulturellen Erbes Melanchthons befassen. Deshalb vergibt sie seit 1988 alle 3 Jahre den mit 7.500 € dotierten Internationalen Melanchthonpreis der Stadt Bretten.
Preiswürdig ist ein im Druck erschienenes Werk, das in hervorragender Weise dazu beiträgt, die Kenntnis über Melanchthons Leben und Werk oder die geistesgeschichtlichen Voraussetzungen, das Umfeld und die Folgen seines Wirkens zu vertiefen.

Sehr beliebt ist im Frühjahr und Sommer der schöne Marktplatz mit seiner sehr guten Gastronomie.
Kulturell wird in Bretten über das ganze Jahr sehr viel geboten.

Bretten bietet eine perfekt Infrastruktur. Alle Ärzte, Schulen, mehrere Kindergärten-und Kindertagestätten sowie Einkaufsmöglichkeiten sind hier vorhanden. Auch bietet Bretten vieles für seine Senioren - auch Seniorenwohnheime oder betreutes Wohnen.
Direkt in Bretten gibt es auch ein Krankenhaus mit einer Notfallpraxis.

Bretten verfügt über eine Stadtbahn-Haltestelle, mit der man nach Karlsruhe, Mühlacker und Stuttgart fahren kann. Die Busverbindungen sind ebenfalls sehr gut.
Durch die Anbindung der Autobahn Pforzheim Nord, die in nur 10 Minuten mit dem Auto zu erreichen ist, kommt man schnell nach Stuttgart oder nach Karlsruhe.

Das Objekt liegt in einer Sackgasse in einem Mischgebiet.

Sonstiges

Das betreffende Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Brückenfeld-Wehrrain“ mit örtlichen Bauvorschriften. Der maßgebliche Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung für das Grundstück ein Gewerbegebiet i.S. § 8 Baunutzungsverordnung fest. Demnach sind innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes i.S: § 8 Abs. 1 Baunutzungsverordnung „Gewerbebetriebe aller Art“ zulässig. Es muss auf jeden Fall mindestens ein Gewerbe ausgeübt werden. Insoweit wären nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Diese müssen dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein. Dies vorausgesetzt wäre eine Zweigeschossigkeit möglich.

Im Zuge eines durchzuführenden baurechtlichen Verfahrens ist eine Beteiligung der zuständigen Fachbehörden vorgesehen.

Ihr/e Ansprechpartner/in

Frau Simone Grau
E-Mail: s.grau@sigra-immobilien.de
Tel.: 07252-5626115
Mobil: 0152-23914058

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